Bis über Asylklagen entschieden ist, vergehen in Deutschland im Schnitt zwei Jahre – trotz des Versuchs, mehr Tempo zu machen. Zwischen den Bundesländern gibt es drastische Unterschiede bei der Verfahrensdauer.
Das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren hat bislang offenbar nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation geführt. Klagen Asylsuchende gegen einen negativen Bescheid, benötigen Gerichte im Schnitt 21,8 Monate, um das Verfahren abzuschließen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervor, in der die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht für die ersten sieben Monate dieses Jahres erfasst ist.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind erheblich: Brandenburger Verwaltungsgerichte benötigten 39,9 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil, während diese Verfahren in Rheinland-Pfalz bereits nach 4,7 Monaten abgeschlossen waren. Gehen die Asylsuchenden anschließend in Berufung oder Revision, können bis zur endgültigen Entscheidung weitere Jahre vergehen.
Grund sind überlastete Verwaltungsgerichte, denen die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren unter die Arme greifen wollte. In den vergangenen Jahren war die durchschnittliche Verfahrensdauer der Asylklageverfahren durchgängig gestiegen. Im von der Statistik erfassten Zeitraum lag die Verfahrensdauer jedoch nur rund vier Monate unter dem Durchschnittswert des Vorjahrs. Insgesamt waren Ende Juli 121.646 Asylverfahren vor Gericht anhängig.
Im laufenden Jahr haben bis Ende August laut BAMF 220.116 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von mehr als 77 Prozent. Die meisten Antragsteller stammten aus Syrien, gefolgt von Afghanistan und der Türkei. Etwas mehr als die Hälfte erhielt einen positiven Asylbescheid.
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