Tote bei Raserunfall: Prozess geplatzt weil Gutachter krank

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2020 sterben zwei Menschen bei einem Raser-Unfall auf der Autobahn 20 nahe Wismar. Ein Fahrer aus Brandenburg sollte sich nach drei Jahren nun dafür verantworten. Jetzt ist der Prozess aber geplatzt.

Der Prozess um einen Raser-Unfall mit zwei Toten auf der Autobahn 20 vor dem Amtsgericht Wismar ist geplatzt. Ein Gutachter, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewerten sollte, sei kurzfristig erkrankt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Wismar. Da der Gutachter bei der Verhandlung dabei sein müsse, mussten alle geplanten Termine abgesagt werden. Der Prozess soll nun Anfang 2024 ganz neu gestartet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 31 Jahre alten Mann aus Eberswalde im Land Brandenburg fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung vor. Der Bundeswehrangehörige soll am 2. August 2020 betrunken mit dem Auto aus Schleswig-Holstein gekommen sein, obwohl ihm Kameraden vom Fahren abgeraten hatten.

In dem kleineren und völlig zerstörten Auto aus Greifswald starben der 45 Jahre alte Fahrer und eine 19 Jahre alte Mitfahrerin, die damals hinter dem Fahrer saß. Ein weiterer Insasse - ebenfalls 19 Jahre alt und aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald - wurde schwer verletzt. Der Angeklagte, bei dem später 2,1 Promille Atemalkohol gemessen wurden, blieb unverletzt. Er hatte sich am ersten Prozesstag nicht zu der Anklage geäußert und auch keine erkennbare Reue gezeigt. Die Mutter der getöteten 19-Jährigen tritt als Nebenklägerin im dem Verfahren auf und saß beim Auftakt vor einer Woche weinend im Gerichtssaal.

Der Unfallverursacher soll während der Fahrt auch telefoniert haben. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Mann noch kurz vor dem schweren Unfall in Schleswig-Holstein von Polizisten auf einem Parkplatz kontrolliert. Sein Wagen soll Zeugen mehrfach durch Schlangenlinien-Fahren aufgefallen sein. Einen Atemalkoholtest habe der 31-Jährige damals bei den Beamten aber abgelehnt. Den Polizisten soll er erklärt haben, dass er wegen eines Bundeswehreinsatzes 48 Stunden nicht geschlafen habe.

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