Sinkende THG-Quoten, zu viele Anbieter und ein zu intensiver Preiskampf – mindestens ein deutscher THG-Prämienanbieter musste in diesem Jahr bereits Insolvenz anmelden. Ob bereits beantragte Prämien noch bei den Antragsstellern ankommen, ist unklar. EFAHRER.com erklärt, welche Optionen Sie jetzt haben.
. Während die Insolvenz sicherlich nicht zu erwarten war, kommt sie auch nicht wirklich überraschend: Inzwischen wollen rund 100 Dienstleister bei der Vermittlung von THG-Quoten und derBetroffene Elektroautofahrer fragen sich nun in einschlägigen Gruppen in den sozialen Medien, ob sie ihre Prämie noch erhalten beziehungsweise welche Optionen ihnen bleiben, in diesem Jahr noch eine THG-Prämie über einen anderen Anbieter zu beantragen.
Auf die Frage hin, ob man aufgrund der aktuellen Situation nicht bei einem anderen THG-Quotenvermittler eine Prämie beantragen könne, warnt emobia: Die zwischen Antragssteller und der eQuota GmbH geschlossenen Verträge gelten demnach bis auf Weiteres, auch während des eingeleiteten Insolvenzverfahrens. „Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter Lösungen, wie mit den eingereichten Quoten verfahren wird.
Auf EFAHRER.com-Anfrage warnt auch der Bundesverband THG Quote e.V. davor, die THG-Quote doppelt zu beantragen: „Wichtig zu verstehen ist, dass es den Prozess signifikant für alle Beteiligten aufbläht, die THG-Quote einfach woanders doppelt einzureichen; es kommt zu Mehrarbeit bei der Behörde durch höhere Ablehnungsquoten und somit zu längeren Wartezeiten für alle Beteiligten.
Weiter erklärt der Bundesverband: Wurde die diesjährige Quote bereits durch das Umweltbundesamt bestätigt und das THG-Zertifikat somit bereits ausgestellt, dann ist eine erneute Beantragung für das Kalenderjahr bei einem anderen Anbieter nicht mehr möglich. Eine Zertifizierung beim Umweltbundesamt ist nur einmal pro Jahr und Fahrzeug möglich.
Sollte die Meldung jedoch beim womöglich bereits insolventen Anbieter noch im Rahmen der Widerrufsfrist befinden, empfiehlt der Sprecher des Bundesverbands THG Quote, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, damit die Quote über einen anderen Anbieter bei der Behörde eingereicht werden kann.
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