Die ersten Ergebnisse einer unabhängigen Kommission zu sexueller Gewalt im Sport zeigen: Der organisierte Vereinssport hat ein Problem. Betroffene werden bei der Aufarbeitung von Missbrauch oft alleingelassen.
Grundlage der Studie sind 72 Berichte von Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Die Auswertungen zeigen, dass zwei Drittel der Betroffenen sexualisierter Gewalt nicht nur einmal, sondern regelmäßig und zum Teil über einen langen Zeitraum ausgesetzt waren. In den meisten Fällen handelte es sich um sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt.
Die Tatpersonen stammen vorwiegend aus dem direkten oder nahen Umfeld und sind männliche Trainer, Betreuer oder Lehrer, die ihre machtvollen Positionen ausnutzten. Fast ein Fünftel der ausgewerteten Berichte bezieht sich auf sexualisierte Gewalt im Rahmen des Sports in der DDR. »Gerade die positive Erzählung des Sports macht es Betroffenen schwer, für ihr im Sport erfahrenes Unrecht und Leid Aufmerksamkeit und Hilfe zu erhalten«, sagte Bettina Rulofs als leitende Autorin der Studie. Für diejenigen, die als Kind im Sport sexualisierte Gewalt erleben mussten, löse der Sport das Versprechen auf Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und sportliche Leistungsentwicklung nicht ein.
Betroffene erlebten häufig, dass ihre Erfahrungen negiert, bagatellisiert und verschleiert wurden. Heiner Keupp, Mitglied der Aufarbeitungskommission, forderte ein »Recht der Aufarbeitung« für die Betroffenen. »Sportorganisationen müssen ein Interesse daran haben zu erfahren, was in ihrer Einrichtung in der Vergangenheit geschehen ist, auch, um Kinder und Jugendliche besser schützen zu können. Darum braucht es ein gesetzlich verankertes Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung, das gleichzeitig Institutionen dazu verpflichtet.«
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