Mehr als sechs Jahre nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ beschäftigt eine Schadenersatzklage der Betreiber weiter die Justiz.
Mehr als sechs Jahre nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ beschäftigt eine Schadenersatzklage der Betreiber weiter die Justiz. Ein Vergleichsvorschlag des Berliner Kammergerichts ist am Freitag nach mehr als dreistündiger zäher Verhandlung gescheitert.
Zwar war das Land Berlin letztlich bereit, sich wie gefordert für frühere Äußerungen zu den Ermittlungen zu entschuldigen. Über die Höhe einer Entschädigung an die Betreiber, die als Spende an eine Organisation zur Unterstützung krebskranker Kinder gezahlt werden sollte, wurde aber keine Einigkeit erzielt. Damit ist der Ausgang des Verfahrens wieder völlig offen.
Doch die Vorwürfe fielen nach und nach in sich zusammen. Ende 2018 ließ dann das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die zwei Betreiber des Bordells klagten danach auf Schadenersatz von mindestens 200.000 Euro. Sie seien zu Unrecht öffentlich angeprangert worden und hätten materielle Schäden erlitten. Zudem saßen sie vorübergehend in Untersuchungshaft.
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