Starbucks: Verbraucher klagen wegen fehlender Mango in Fruchtdrink

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Die Kläger fordern mindestens fünf Millionen Dollar: Verbraucher in den USA gehen gegen Starbucks vor, weil sie sich bei den Zutaten von Fruchtdrinks getäuscht sehen. Der Konzern argumentiert kreativ.

Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten. US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan lehnte den Antrag des Unternehmens ab, den größeren Teil einer Sammelklage abzuweisen. Schließlich würden viele Verbraucher erwarten, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten.

Kunden hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango sei und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht. Die Kläger Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in sagten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstoße gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten.Starbucks argumentiert, die Produktnamen würden den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschreiben. Auf den Getränke-Karten seien die Geschmacksrichtungen beworben.

Gefordert wird in dem Prozess ein Schadensersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Der Anwalt Robert Abiri sagte, er freue sich darauf, die Gruppe der Kläger zu vertreten.

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