Die Sperrung eines Radwegs in Reinickendorf wird zum Fall für das Berliner Verwaltungsgericht. Eine persönlich betroffene Mitarbeiterin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat einen Eilantrag eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Sie habe im Zusammenhang mit der Sperrung des Radwegs auf der Ollenhauerstraße Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang beantragt, hatte die Umweltschutzorganisation zuvor mitgeteilt. Wann sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befasst, war zunächst offen.
Nach Angaben der Umwelthilfe hatte die Mitarbeiterin zuvor Widerspruch bei den verantwortlichen Behörden gegen die Sperrung eingelegt und eine Wiederherstellung des Radwegs beantragt. Darauf habe es aber weder vom Bezirksamt Reinickendorf noch von der Verkehrsverwaltung eine Reaktion gegeben.
„Es wird erwartet, dass die Sperrung ausschließlich mit politischen Gründen zusammenhängt und sich keine neuen Sachgründe ergeben haben, die eine Sperrung des fertiggestellten Radwegs begründen könnten“, so die DUH. Eine rein politisch motivierte Sperrung eines Radweges, der geplant, finanziert und gebaut wurde, weil er von der Verwaltung als wichtig für die Verkehrssicherheit angesehen wurde, sei ein rechtswidriger Akt.
Hintergrund des Streits ist eine Pressemitteilung der Verkehrsverwaltung. Darin hatte sie angekündigt, bestimmte Radverkehrsprojekte sollten nicht weiter verfolgt werden. Das gelte für solche, die den „Wegfall von Fahrstreifen, Bussonderfahrstreifen oder sonstigen Einschränkungen des ÖPNV“ beziehungsweise eine „erhebliche Beeinträchtigung von Wirtschafts- und Lieferverkehr“ zur Folge hätten oder für die mehrere Autostellplätze wegfallen müssten.
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