Mieter, die wegen Zahlungsrückstünden die Kündigung erhalten, sollen diese Kündigung rückgängig machen können. Geywitz teilt gegen Justizminister Buschmann aus.
Bundesbauministerin Klara Geywitz plädiert für eine Ausweitung des Schutzes von Mieterinnen und Mietern mit Zahlungsrückständen. Wer wegen solcher Rückstände von seinem Vermieter eine ordentliche Kündigung bekomme, solle diese durch nachträgliche Zahlungen aufheben können, sagte Geywitz der „Bild am Sonntag“. Die fällige Summe solle bis zum Auszugstermin nachgezahlt werden können, um die Kündigung ungültig zu machen.
An Bundesjustizminister Marco Buschmann appellierte Geywitz, die Beschlüsse der Ampelkoalition zum dritten Entlastungspaket jetzt zügig umzusetzen. In dem Paket stehe „ganz eindeutig, dass über Anpassungen im Energierecht verhindert werden soll, dass Menschen ohne Strom und Gas dasitzen“. Auch solle am sozialen Mietrecht gearbeitet werden. Sie gehe davon aus, dass Buschmann die entsprechenden Gesetzesänderungen „schon intensiv vorbereitet“, sagte die SPD-Politikerin.
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