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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 endet für Selbsteinreicher am 30.09.23. Wer sich jetzt beeilen sollte und was sonst zu beachten ist, weiß Michael Beumer, Stiftung Warentest.

mit Michael Beumer, Stiftung WarentestDie Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2022 endet dieses Jahr am 30. September. Da dieser Stichtag auf einen Samstag fällt, muss die Erklärung spätestens am Montag, den 2. Oktober beim Finanzamt sein, damit keine Verspätungszuschläge fällig werden. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen.

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen keine Steuererklärung abzugeben, wenn bei ihnen keine der oben genannten Ausnahmen zutrifft. Sie haben grundsätzlich vier Jahre lang Zeit und können eine Erklärung noch bis Ende 2026 angeben.Wer die Abgabefrist verpasst, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Die Gebühr beträgt für jeden angebrochenen Monat 0,25 Prozent der vom Finanzamt festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.

Wenn Sie es nicht schaffen, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Sie sollten aber triftige Gründe vorbringen, damit das Finanzamt dem zustimmt.TIPP: Schaffen Sie es nicht, fristgerecht alle Unterklagen für Ihre Steuererklärung abzugeben, reichen Sie nur das Nötigste ein, damit die Erklärung als fristgerecht abgegeben gilt.

Wer wissentlich falsche Angaben macht, beispielsweise Einnahmen weglässt oder Ausgaben zu hoch ansetzt, begeht eine Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat. Je nach Höhe des Steuerschadens muss hier mit einer Geldstrafe gerechnet werden. In schweren Fällen ab 50.000 Euro Steuerhinterziehung drohen sogar Haftstrafen.

Außerdem müssen die ausstehenden Steuern umgehend beglichen werden. Dafür werden dann bis zu sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr fällig. Bei größeren Summen empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine*n Steuerberater*in oder Steuerfachanwalt*in einzuschalten, um sich nicht durch weiteres fehlerhaftes Verhalten zusätzlich zu schädigen.

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