Selbstbestimmungsgesetz: Änderung des Geschlechtereintrags soll leichter werden

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Zukünftig wird es für Transpersonen leichter, ihren Geschlechtereintrag bei den Behörden zu ändern. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz beschlossen.

Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag nicht selbstständig ändern. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn Eltern mit ihrer Haltung das Kindeswohl gefährden.Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend.

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman ist dies eine irrationale Debatte. „Wir haben in Deutschland überwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen. Kein Mann muss seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um in Deutschland eine nackte Frau zu sehen“, sagt sie.

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