Schon vor den Schüssen auf Zeugen Jehovas in Hamburg war der Täter auffällig – seine Pistole durfte er dennoch behalten. Nun entbrennt wieder eine Waffenrechtsdebatte.
Nach der Gewalttat bleibt die Trauer: Abgelegte Kerzen und Blumen am Tatort Foto: Daniel Bockwoldt, dpa
Seit Dezember war er dann Waffenbesitzer, führte als Sportschütze legal eine halbautomatische Heckler&Koch-Pistole – die spätere Tatwaffe. Noch im Januar hatte ein anonymer Hinweisgeber die Waffenbehörde um eine Überprüfung von F. gebeten, da dieser psychisch krank sei und eine besondere Wut auf die Zeugen Jehovas und seinen früheren Arbeitgeber habe. Die Waffenbehörde kontrollierte daraufhin den 35-Jährigen am 7.
Zudem veröffentlichte F. im Dezember ein Buch, in dem er auf 300 Seiten über „Gott, Jesus und Satan“ sinniert. Im Vorwort erklärt er, er selbst sei die vergangenen drei Jahre „durch die Hölle gegangen“ – ohne dies weiter auszuführen. Gewidmet sei das Buch einer „besonderen Dame“, die er ebenfalls nicht namentlich benennt. Er sei „der Erste“, der die Geheimnisse von Jesus Christus lüften könne, prahlt er stattdessen. Männer nennt F.
Die Tatpistole von Philipp F. würde indes nicht darunter fallen. Allerdings hatte er weit mehr Munition besessen, als erlaubt: Bei der Tat feuerte er 135 Schüsse ab, in seiner Wohnung fanden Ermittler weitere 425 Patronen. Faeser kündigte an, sie wolle ihren Gesetzentwurf auf „Lücken“ prüfen.
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