Karlsruhe - Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um eine kurze Tonfolge wird
© Uli Deck/dpa/SymbolbildEin jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um eine kurze Tonfolge wird erneut ein Fall für den Europäischen Gerichtshof . Der Bundesgerichtshof setzte das dortige Verfahren am Donnerstag aus. Der EuGH müsse sich unter anderem zu der Frage äußern, was genau unter einem Pastiche zu verstehen ist.
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um eine kurze Tonfolge wird erneut ein Fall für den . Der Bundesgerichtshof setzte das dortige Verfahren am Donnerstag aus. Der EuGH müsse sich unter anderem zu der Frage äußern, was genau unter einem Pastiche zu verstehen ist.-Recht in deutsches Recht im Gesetz, ist aber nicht definiert. Im Allgemeinen meint er die Nachahmungen des Stiles oder der Ideen von Künstlern.
Das Verfahren ging durch die Instanzen, war auch schon einmal am EuGH. Da es grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft, verfolgt die Branche es mit Spannung.-Urteil vom 30. April 2020 BGH-Vorlagebeschluss vom 1. Juni 2017 Zweites BGH-Urteil vom 13. Dezember 2012 Erstes BGH-Urteil vom 20. November 2008 EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001
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