Die Rechnungshöfe Berlin und Brandenburg haben 'systematische Mängel' beim presse_rbb gefunden. Sie bestätigen den dringenden Sparbedarf und schlagen eine Obergrenze für Spitzengehälter vor.
Die Rechnungshöfe Berlin und Brandenburg haben"systematische Mängel" beim RBB gefunden. Sie bestätigen den dringenden Sparbedarf und schlagen eine Obergrenze für Spitzengehälter vor.Die Rechnungshöhe Berlin und Brandenburg haben ihre Prüfung beim wegen Missmanagement in die Schlagzeilen geratenen RBB beendet. Bei der Vorstellung der Ergebnisse wurden einige Dinge berichtet, die ohnehin schon bekannt waren.
Die Liste der Verfehlung des einstigen Spitzenmanagements beim RBB ist lang. Mängel bei der Dokumentation, Organisation und Archivierung von wichtigen Unterlagen gehören ebenso dazu wie auch Zahlungen, die von Verantwortlichen veranlasst worden seien ohne dass das Vier-Augen-Prinzip zum Tragen kam. Einzelne hätten sogar allein Verträge abgeschlossen – teilweise ohne Wettbewerb und auch"ohne Preisvergleich", wie es heißt.
Empfohlen wird eine künftige Deckelung der Spitzengehälter beim RBB. Konkret schlagen die Rechnungshöfe vor, dass der Intendant oder die Intendantin fortan maximal 180.000 Euro pro Jahr verdienen soll. Exakt in diese Richtung geht übrigens auch der, der nach DWDL-Infos möchte, dass die am kommenden Woche zur Wahl stehende Person für die Vernau-Nachfolge das niedrigste Gehalt aller ARD-Intendanten bekommt.
Auch die Forderung nach mehr Transparenz wurde in diesem Prüfbericht laut; sie ist keine neue und wurde in den vergangenen Monaten oft auch schon an anderer Stelle genannt. Interessant ist durchaus, wie nach Vorstellung der Rechnungshöfe die Aufsichtsgremien umgebaut werden könnten. Da geht es um eine höhere Qualifizierung, heißt: Mehr Fachwissen in den Gremien. Aber es geht auch um konkrete Pflichten. Etwa Anwesenheits- oder Sorgfaltspflichten für jedes Mitglied.
Wer Verwaltungsrat ist, sollte pro Monat 30 bis 40 Stunden für dieses Amt arbeiten. Im Gegenzug sollen nicht mehr nur Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, sondern ein Gehalt von bis zu 3000 Euro. Alle Prüfungsergebnisse sollen in die Arbeit an einem neuen Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg einfließen. Der RBB soll erneut Stellung dazu nehmen.
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