Razzien wegen Verlinkung: Bürgerrechtler gehen vor Gericht GFF Razzia
vor Gericht. Die GFF will nach eigenen Angaben ein Präzedenzurteil erstreiten, in dem festgestellt wird, dass Journalisten und Journalistinnen sich nicht strafbar machen, wenn sie in einer Berichterstattung über Vereinsverbote auf Archivseiten verlinken.
Anlass der Beschwerde vor dem Landgericht Karlsruhe sind Razzien in Privatwohnungen von RDL-Mitarbeitern und in Räumen des Senders am 17. Januar 2023. Den Durchsuchungen lag ein Ermittlungsverfahren des Staatsschutzes wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot zugrunde. Konkret hatte RDL auf seiner Homepage in einem Artikel auf das Archiv der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" verlinkt.
"Die GFF unterstützt die Beschwerde von RDL, um klären zu lassen, ob das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts eine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und inwieweit die Rundfunkfreiheit der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen entgegensteht",. Sollte das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, will die GFF dagegen Verfassungsbeschwerde erheben.
aus formalen Gründen. Ein solches Verbot anzufechten, sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schon das Verbot von linksunten.indymedia sei unverhältnismäßig, sagte GFF-Jurist David Werdermann. Die "rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen" bei RDL schlössen nahtlos daran an. "Erst wurde das Vereinsrecht missbraucht, um ein Online-Medium zu verbieten. Jetzt wird auch noch kritische Berichterstattung über dieses Vorgehen kriminalisiert", meinte Werdermann.
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