Diesmal wird es ernst: AfD-Rechtsaußen Björn Höcke muss sich wegen einer Rede in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll. Höcke spricht von einem „aus dem Zusammenhang gerissenen“ Halbsatz.
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte bereits im Mai Anklage erhoben. Das Landgericht Halle ließ diese nun zu, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Halle legte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ein, das Verfahren am Amtsgericht Merseburg zu führen. Nun müsse das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden, an welchem Gericht verhandelt wird, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit.
In einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wird auf die Strafbarkeit der Formel „Alles für Deutschland“ hingewiesen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Höckes Thüringer AfD wird seit März 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht 2021 werden ihm unter anderem rassistische Positionen vorgeworfen. Der Rechtsaußen in der AfD ist auch Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag. Abgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung.
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