Die Polizei will die Fußballfans vor einem Stau bei Kontrollen vor dem Stadion des MSV Duisburg warnen. Und zwar mit einem Foto bei Twitter. Eine Frau aus Magdeburg ist auch dabei, fühlt sich in ihren Grundrechten verletzt - und zieht vor Gericht.
wurde deshalb am Gästeeingang eine Kontroll- und Sicherheitsschleuse eingerichtet. Und genau darum dreht sich der Streit vor dem OVG. Die Polizei twitterte ein Foto von der Situation, als sich ein Stau bildete. Rund 100 Magdeburger Fans hatten sich weiße Regencapes übergezogen. Damit sollte im Stadion zusammen mit blauen Flaggen eine Choreographie in den Vereinsfarben entstehen. Angemeldet war diese Choreographie nicht. Die Polizei ging deshalb auch von etwas anderem aus.
Daraufhin sperrte die Polizei den Zugang, um wie geplant zu kontrollieren. Der Einsatzleiter forderte die Fans auf, die Capes abzulegen. Die weigerten sich, blieben stehen und nachströmende Fans sorgten für Druck. Einige Fans drohten damit, den Eingang zu stürmen. Die Polizei kündigte den Einsatz eines Wasserwerfers an.
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage in erster Instanz als unbegründet angesehen, weil es keinen Rechtsakt der Polizei erkennen konnte. Die Polizei habe die Situation dokumentieren wollen, um eine weitere Eskalation zu verhindern, heißt es in der Urteilsbegründung vom 16. Juni 2019. Außerdem sei die Frau auf dem Foto nicht zu erkennen gewesen. Ein Eingriff in ihre Grundrechte sei demnach nicht möglich.
Auch habe die Polizei beim Tweet durchaus differenziert. Sie habe nicht bei allen Fans den Verdacht gehabt, dass die Capes für Straftaten genutzt werden sollten, sondern nur bei einigen. Das Verwaltungsgericht sah den Tweet im Einklang mit dem NRW-Polizeigesetz.
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