Pressefreiheit: Staatsanwaltschaft geht weiter gegen Radio Dreyeckland vor

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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe eingelegt, das die Anklage gegen einen Journalisten von „Radio Dreyeckland“ nicht zugelassen hatte. Der Sender sieht die Pressefreiheit bedroht.

. Seine Entscheidung begründet das Gericht damit, dass die Setzung des Links im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstelle. Auch fehle es an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch existiere.

Das Landgericht betonte obendrein, dass Verlinkungen im Journalismus üblich seien und laut Artikel 5 Grundgesetz zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehörten. Das Gericht ordnete an, dass die Polizei Kopien der beschlagnahmten Datenträger löschen müsse.kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf

: „Die Staatsanwaltschaft hat vom Landgericht eine glatte Note 6 erhalten. Trotzdem verschwendet sie weiter Steuergelder, um ihre anti-linke Agenda am Beispiel Radio Dreyeckland fortzusetzen. Die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft will offenbar um jeden Preis die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränken. Sie ist eine Gefahr für die Grundrechte.“

Ob das Landgericht Karlsruhe die Anklage zu Recht nicht zugelassen hat, muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart prüfen. Eine Begründung der sofortigen Beschwerde liegt noch nicht vor. Gibt das Oberlandesgericht der Beschwerde statt, käme es voraussichtlich im Juli zur Hauptverhandlung am Landgericht Karlsruhe.Unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus.

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