Im Prozess gegen die Linke Lina E. wegen Angriffen auf Neonazis plädiert die Verteidigung – und übt scharfe Kritik an Bundesanwaltschaft und Richtern.
DRESDEN taz | Ulrich von Klinggräff spart nicht an deftiger Kritik. Der Prozess habe eine „politische Justiz“ offenbart, die seine Mandantin Lina E. von Beginn an vorverurteilt habe, klagt der Verteidiger im Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch. Von „feindstrafrechtlichen Bezügen“ spricht er, von einem „unbedingten Verfolgungseifer“ und „Geschichtsblindheit“ der Bundesanwaltschaft. Die Angesprochenen, und auch Lina E., verfolgen das weitgehend ungerührt.
Seit anderthalb Jahren wird darüber in Dresden verhandelt, noch ein knappes Jahr länger sitzt Lina E. in U-Haft. Und die Bundesanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass sie alle Anklagepunkte zumindest gegen die 28-Jährige für bestätigt erachtet. Sie forderten für sie acht Jahre Haft und für die Mitangeklagten bis zu drei Jahre und 9 Monate Haft.
Naziterror auf der Straße? Dann wird der Verteidiger grundsätzlich. Die Bundesanwaltschaft sei offensichtlich eine Anhängerin der Hufeisentheorie, die links und rechts gleichsetze, was nach den Attentaten des NSU, Halle oder Hanau von „atemberaubender Ignoranz“ zeuge.
Und auch das Gericht kritisiert der Verteidiger. Auch dieses habe sich stets vor die Ermittler und vor die Bundesanwaltschaft gestellt. Und keine kritische Beweiswürdigung erkennen lassen. Kritik im Prozess sei immer nur an der Verteidigung geübt worden – selbst noch, als der Bundesanwaltschaft mit zwei Alibis nachgewiesen werden konnte, dass sie bei zwei Mitangeklagten zwei falsche Tatvorwürfe erhoben hatte.
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