Sollen Ärzte, die sich gegen die elektronische Weitergabe von Patientendaten wehren, Honorarkürzungen hinnehmen? Das verhandelt heute das Sozialgericht München. Geklagt hat ein Arzt aus Kulmbach. Er beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht.
Patientendaten elektronisch weitergeben - da hat ein Teil der Ärzte ernste Bedenken wegen des Datenschutzes. Ein Augenarzt hat nun vor dem Sozialgericht München geklagt. Er will nicht hinnehmen, dass ihm Honorar abgezogen wird, weil er nicht bei dem elektronischen System mitmachen will.Es gehe um eine Musterklage, sagt der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach. Er sitzt im Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes . Beklagt ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern .
Ursprünglich hatten sich laut BFAV rund 2.800 Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern nicht an die TI angeschlossen, das belegen früheren Daten. Nach neueren Zahlen sollen es noch 1.600 sein. Diese Ärzte müssen Honorarkürzungen hinnehmen. "Mein Recht auf meine ärztliche Schweigepflicht muss ich mit einigen Tausend Euro im Quartal bezahlen", sagt Petzold.
gespeichert. Solange der Patient Herr seiner eigenen Daten bleibe, sei das in Ordnung. Es könne aber nicht sein, dass solche Daten quer durch die Republik geschickt würden, so Petzold.- das will ich nicht. Ich habe eine voll digitalisierte Praxis, aber das System ist in sich geschlossen", sagte Petzold. Seine Bedenken: Verschiedene Institutionen und Firmen, darunter Pharmafirmen, IT-Unternehmen und Hersteller medizinischer Geräte, hätten Interesse an den Daten.
Der Prozess sorgt für großes Interesse bei der Ärzteschaft. Einige Vertreter wollten extra anreisen. Allerdings gibt es nur 15 Publikumsplätze. Laut Gerichtssprecherin wurde der größte verfügbare Raum im Gericht gewählt."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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