Er verging sich an jungem Patienten - Pädophiler kommt frei und darf wieder Kinder als Psychologe therapieren
Im Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Psychotherapeuten Walter P. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Drei Monate Untersuchungshaft bis zur Urteilsverkündung wurden der Freiheitsstrafe angerechnet. Er hat 2005 und 2006 einen zu dem Zeitpunkt achtjährigen Jungen missbraucht.
Nach dem Urteil hat P.s Anwalt Lars Nozar Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Saarbrücker Strafverteidiger forderte die Aufhebung des Urteils. Die Karlsruher Richter wiesen dies ab. Die Urteilsbegründung und die Revision liegen FOCUS Online vor.Kommendes Jahr hat P. die Freiheitsstrafe regulär abgesessen. Er könnte allerdings schon früher aus der Haft entlassen werden.
Das Eltern beunruhigen muss: P. darf laut dem Urteil nach wie vor therapieren, Jungen über 14 Jahren und Mädchen sofort nach der Entlassung. Lediglich für männliche Patienten unter 14 Jahren sprach das Gericht ein Behandlungsverbot von fünf Jahren aus. Die Frage, ob der Psychologe seine Approbation noch besitzt, beantworteten die zuständige Behörde und die saarländische Psychotherapeutenkammer bislang nicht.
Er stützt sich unter anderem auf frühere und schon lange widerlegte „wissenschaftliche Erkenntnisse“, Kinder und Jugendliche könnten über ihre Sexualität selbst bestimmen. P. schwadroniert, dass „Pädophile Kindern behilflich seien, sich vom Unbewussten und der ,großen Mutter‘ zu befreien.“ Man solle solche Überlegungen „im Sinne der gegenseitigen Bereicherung nutzen“.
Die Mutter des Opfers, Anne B., ist über die eventuelle vorzeitige Entlassung des Psychologen schockiert: „Jemand mit einer solchen Einstellung dürfte nicht mehr rauskommen und schon gar nicht therapieren dürfen.“ Sie hofft auf Wiederaufnahme und dass P. doch noch in Sicherungsverwahrung kommt.
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