CDU und Linke wollen im „Cum-Ex“-Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft nicht mehr nur den Fall Warburg Bank untersuchen. Auch der Umgang des Senats mit
Rechtsexperten stehen kritisch zu einem Antrag von CDU und Linken zur Erweiterung des Auftrags des „Cum-Ex“-Ausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft.
Unbestritten sei zumindest das Recht der Minderheit, die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zu erwirken, um Fragen zur HSH-Nordbank zu klären, hieß es. Zwei parallel laufende Ausschüsse könnten jedoch nicht im Interesse der Beteiligten liegen.Bedenken gab es zudem hinsichtlich der Bestimmtheit des im Antrag formulierten Untersuchungsauftrags und einzelner Begrifflichkeiten. Die Experten rieten zu Nachbesserungen und einer Überarbeitung des Antrags.
Norbert Hackbusch, Obmann der Linken im Untersuchungsausschuss, sah die Positionen der Antragsteller durch die Experten ebenfalls bestätigt. „Es gibt ein Minderheitenrecht. Das ist mit fünf zu zwei von den Experten bestätigt worden. Das heißt, wir haben das Recht, das auszuweiten.“ Auch er kündigte Nachbesserungen in den von den Experten genannten Punkten an.
In der bisherigen Ausschussarbeit sei deutlich geworden, dass Senat, Finanzbehörde und Steuerverwaltung auch in weiteren Fällen ungewöhnlich gehandelt hätten und „missbräuchliche Steuergestaltungsmodelle“ nicht nach der damaligen bundesweiten Rechtsauffassung bearbeitet wurden, heißt es in dem Antrag von CDU und Linken.