Klimaaktivisten in München müssen nach Blockaden für einen Monat in Gewahrsam. Grundlage für das lange Einsperren ohne Prozess ist laut Polizei das bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Nach zwei aufeinanderfolgenden Straßenblockaden hat das Amtsgericht München für zwölf Klimaaktivisten ohne Prozess eine Gewahrsamnahme bis Anfang Dezember angeordnet.
Wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte, seien insgesamt 15 Klimaaktivisten verschiedenen Richtern vorgeführt worden, nur bei dreien kam es zu einer kürzeren Gewahrsamnahme. Grundlage für das lange Einsperren ohne Prozess ist laut Polizei das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Aktivisten sollen am Donnerstagvormittag an einer Straßenblockade mit insgesamt 17 Teilnehmern beteiligt gewesen sein, bei welcher der Verkehr nahe dem Münchner Karlsplatz blockiert wurde. Nach dem Ende der Blockade und der Feststellung ihrer Personalien kamen die Aktivisten am Donnerstagnachmittag wieder frei.
Kurz nach der Freilassung starteten 15 der Aktivisten laut Polizei erneut am Karlsplatz eine Blockade und brachten den Verkehr zum Erliegen. Bis zum Eintreffen der Polizei hatten sich demnach die ersten Demonstranten mit einer Hand auf der Fahrbahn angeklebt. Die Blockade verursachte genau wie die vorherige laut Polizei erhebliche Verkehrsbehinderungen.
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