In der Klage einer Frau gegen das Land Berlin, wegen des „Oben-ohne-Einsatzes“, gibt es erst mal keine gütliche Einigung.
-Regeln vor Ort gewesen. Er sei nicht befugt gewesen, Bekleidungsvorschriften umzusetzen. Die Anwältin von Gabrielle L. nannte es diskriminierend, dass Männer mit unbekleidetem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz geduldet worden seien.
Der Fall hatte im Sommer 2021 für Aufsehen gesorgt. Medien berichtete Gabrielle L. damals darüber, dass sie sich mit ihrem damals sechsjährigen Sohn . Zuerst ein Wachschutz und später zwei hinzugerufene Polizisten hätten ihr das verbieten wollen. Sie müsse einen BH tragen. Sie habe sich geweigert und die sogenannte „Plansche“ verlassen.
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