Ab dem 1. Oktober ändert sich für viele Menschen der Impfstatus. Dann gelten neue Bedingungen, wer als „vollständig“ gegen das Corona-Virus geimpft gilt. Wir erklären, wie man ab Samstag noch als „vollständig geimpft“ gilt.
Für Tausende Menschen ändert sich ab dem 1. Oktober der Impfstatus. Dann gelten sie nicht mehr als „vollständig geimpft“. Das geht aus dem Infektionsschutzgesetz hervor, das an diesem Tag in Kraft tritt.
Bislang galten Menschen ab „vollständig geimpft“, wenn sie mindestens zwei Impfungen gegen das Coronavirus hatten oder eine Impfung und eine nachgewiesene Infektion mit Sars-Cov-2.Ab dem 1.
Wer bislang also nur eine Einzelimpfung hatte, der muss sich nach dem neuen Infektionsschutzgesetz noch zweimal impfen lassen. Es sei denn, die Person kann eine überstandene Sars-Cov-2-Infektion. Dann reicht eine zusätzliche Impfung.
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