Berlin: Das Kanzleramt will das BND-Gesetz reformieren und dabei Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Übermittlung ... Mehr bei BR24
Berlin: Das Kanzleramt will das BND-Gesetz reformieren und dabei Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
Die Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften soll eingeschränkt werden, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Außerdem soll der Auslandsgeheimdienst besser vor Spionage geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte letztes Jahr bestimmte Regelungen für das Bundesamt für Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
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