München: Pfleger gesteht vor Gericht nicht indizierte Medikamentengabe

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Ein Krankenpfleger hat vor Gericht zugegeben, Patienten unter anderem nicht notwendige Beruhigungsmittel gespritzt zu haben. Er habe aber niemanden töten wollen – doch mindestens zwei Menschen sollen gestorben sein.

Vor dem Landgericht München I hat der Mordprozess gegen einen Pfleger mit einem Geständnis begonnen. »Ich hab da einen großen Fehler gemacht«, sagte der Angeklagte. »Mir fehlen manchmal selber die Worte.« Es sei allerdings nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt.

Die Staatsanwältin sprach von einem »von Eigensucht getriebenen und nur auf sein eigenes Wohlbefinden konzentrierten Angeklagten«. Er habe schlafen oder sich mit seinem Handy beschäftigen wollen. Der Angeklagte bestritt das nicht und gab unumwunden zu: »Salopp gesagt habe ich einen Kater gehabt.« Er sei »selber gestresst« gewesen. »Ich hatte mit mir zu tun.

Einer Frau, die nach einer Kopfoperation eine Kopfdrainage hatte, gab er laut Anklage 25.000 Einheiten des Blutverdünnungsmittels Heparin. Er habe »nicht gewusst, dass 25.000 Einheiten so viel sind«, sagte der Angeklagte. Das kann auch daran liegen, dass er gar kein Krankenpfleger ist, obwohl er im Münchner Klinikum rechts der Isar als solcher arbeitete, sondern Altenpfleger.

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