Ein 23-Jähriger, der in seinem Geschäft in Berlin-Charlottenburg Präparate geschützter Tiere angeboten haben soll, muss sich dafür vor Gericht verantworten. 63 Gegenstände, die von geschützten Tierarten stammten, soll er gewerbsmäßig vorrätig gehabt haben; darunter 52 Elfenbeinstücke, acht Felle von Jaguar, Leopard und Ozelot und drei Präparate von Schildkröten. Am Montag hat der Prozess am Amtsgericht Tiergarten begonnen. Die Anklage lautet unter anderem auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Der Verteidiger des 23-Jährigen sagte zu Prozessbeginn, die Dinge hätten sich „über Jahre angesammelt“. Dass es illegale Stücke sein könnten, sei seinem Mandanten damals nicht bekannt gewesen.
Die 63 Gegenstände hatte die Polizei bei einer Durchsuchung vor fast vier Jahren in dem Geschäft entdeckt. Bei Elfenbein und Schildkrötenpräparaten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um streng geschützte Tierarten, bei Jaguar, Leopard und Ozelot um wildlebende Tierarten. Beide Kategorien unterlägen nach europäischer Verordnung einer besonderen Überwachung im Handel.
Der Verteidiger erklärte weiter, sein Mandant sei seit 2018 Geschäftsführer des Familiengeschäfts. „Der Vater war krank, er sprang ein“, so der Anwalt. Bei den beschlagnahmten Gegenständen habe es sich um Dinge gehandelt, die irgendwann eingelagert worden seien. „Bei Wohnungsauflösungen und Ankäufen muss man alles nehmen.“ Sein Mandant habe „Fachkunde“ für Schmuck, Porzellan und Uhren, nicht aber für Teppiche oder Pelze.
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