Milliardenzahlungen: Lufthansa legt Berufung gegen EU-Urteil zu Coronahilfen ein

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»Offensichtliche Beurteilungsfehler«? Die Lufthansa wehrt sich gegen ein Urteil, wonach die EU-Kommission die Corona-Stützen für die Airline nicht hätte genehmigen dürfen.

geht weiter. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des EU-Gerichts, wonach die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staats nicht hätte genehmigen dürfen. Das bestätigt eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai »offensichtliche Beurteilungsfehler« vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist.

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