Endlich gibt es eine medizinische Leitlinie für Abtreibungen. Das ist überfällig. Denn Frauen haben ein Recht darauf, dass auch diese Eingriffe nach dem besten verfügbaren Wissen durchgeführt werden, kommentiert ChristinaBerndt . SZPlus
Natürlich ist ein Schwangerschaftsabbruch kein medizinischer Eingriff wie jeder andere. Es geht selten darum, einen Menschen vor einer Krankheit zu bewahren. Vielmehr ist es das Ziel, die Entscheidung einer Frau über ein lebensbestimmendes Ereignis zu respektieren und ihr zu helfen. Das berührt zweifelsohne große ethische und weltanschauliche Fragen.
in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches immer noch grundsätzlich strafbar und nur unter gewissen Voraussetzungen straffrei.
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