Klaus Ernst sitzt für die Linkspartei im Bundestag. Neben seinen Abgeordnetenbezügen hätte er aber gern auch seine volle Rente. Nun wiesen Richter seine Klage ab – und das nicht zu ersten Mal.
Die Halbierung der Altersrente für amtierende Bundestagsabgeordnete wegen laufender Abgeordnetenentschädigungen ist verfassungskonform. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden . Gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hatte der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst geklagt, dessen Altersrente in Höhe von 50 Prozent ruht, weil er als Mitglied des Deutschen Bundestages eine monatliche Abgeordnetenentschädigung erhält.
Nachdem das Sozialgericht Würzburg in erster Instanz seine Klage abgewiesen hatte, wendete sich der 68 Jahre alte Politiker mit einer sogenannten Sprungrevision direkt an das Bundessozialgericht. Ernst sieht in der Ruhensregelung im Abgeordnetengesetz einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie sowie gegen die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die geschützte Freiheit des Abgeordneten.
Der 5. Senat des BSG folgte allerdings der Argumentation des Sozialgerichtes Würzburg. Eine Verfassungswidrigkeit der Ruhensvorschrift im Abgeordnetengesetz sei nicht zu erkennen, führte die Vorsitzende Richterin aus. Die Regelung stelle eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar.
Die Ruhensvorschrift solle verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen mit unterhaltssichernder Funktion in vollem Umfang gleichzeitig gezahlt würden, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Ernst ist seit 2005 Mitglied des Bundestages. Zuvor hatte er sich als Gewerkschafter einen Namen gemacht. Später wurde er einer der Initiatoren der sogenannten »Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit« , in der sich viele langjährige SPD-Mitglieder zusammenschlossen, die wie Ernst unzufrieden mit der Sozialpolitik von SPD-Kanzler Gerhard Schröder waren. Die WASG fusionierte 2007 mit der damaligen PDS zur Linkspartei.
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