Halloween gilt in Deutschland mittlerweile als Tradition. „Süßes, sonst gibt's Saures“, heißt das Motto am 31. Oktober für Kinder und Erwachsene. Wer rechtliche Konsequenzen aber lieber vermeiden will, sollte sich an einige Regeln halten.
-Streiche und auch Kostüme können schnell die rechtlichen Grenzen überschreiten. Da wird zum Beispiel nicht Konfetti, sondern ein Knallfrosch in den Briefkasten gesteckt, der explodiert. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet? Eltern sind gut beraten, ihre minderjährigen Kinder über Halloween-Scherze und deren Folgen aufzuklären.
Wird eine Grenze überschritten, drohen zivilrechtliche Haftungsfragen und, wenn ein Straftatbestand erfüllt wird, strafrechtliche Folgen . Kinder über sieben und unter 18 Jahren haften immer dann, wenn sie die nötige „Einsichtsfähigkeit“ besitzen. Dies muss jedoch in jedem individuellen Fall überprüft werden.
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