Beinahe unbemerkt hat der Bundestag den Paragraphen 130 (StGB) gegen Volksverhetzung ausgeweitet. Aber trägt das zum sozialen Frieden bei? Hass AfD Rassismus
Beinahe unbemerkt hat der Bundestag in der vergangenen Woche mit Ampelmehrheit eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches verabschiedet.
Hintergrund der Änderung ist ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland einen Beschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nur unzureichend umgesetzt habe. Die nun erfolgte Nachbesserung ist also das Ergebnis eines äußeren Drucks.
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