Klage auf höhere Pensionen abgewehrt: Gericht hält Regeln zur Bezahlung von Berlins Abgeordneten für rechtmäßig

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Klage auf höhere Pensionen abgewehrt: Ehemalige Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die vor 2001 ausgeschieden sind, haben keinen Anspruch auf höhere Altersbezüge als bislang. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Ehemalige Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die vor 2001 aus dem Parlament ausgeschieden sind, haben keinen Anspruch auf höhere Altersbezüge als bislang. Das entschied die 5. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Freitag. Die 2019 beschlossenen neuen Regeln zur Bezahlung und Altersversorgung der Berliner Abgeordneten, die deutlich höhere Bezüge zu Folge hatten, sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig .

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Gleichheitsgrundsatz, wonach allen Abgeordneten eine gleich hohe Grundentschädigung zu gewähren sei, nicht verletzt sei. Die Unterscheidung von Abgeordneten nach dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens sei „nicht evident unsachlich“, heißt es weiter.

Die Privilegierung aktiver Abgeordneter gegenüber schon länger ausgeschiedenen Parlamentariern sei sachlich durch die Etablierung eines Vollzeitparlaments gerechtfertigt. Ihr Arbeitspensum sei –

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