Aufgepasst bei der Kostümwahl: Wer sich an Fasching für das falsche Outfit entscheidet, muss unter anderem mit hohen Strafen rechnen.
Zwar ist es nicht verboten, mit einer Wasserpistole oder einer anderen, sichtlich unechten Schusswaffenattrappe auf den Kostümball zu gehen. Kritisch wird es allerdings, wenn die Attrappe einer echten Waffe zu sehr ähnelt. Laut Artikel 42a des deutschen Waffengesetzes gilt eine in der Öffentlichkeit geführte Anscheinswaffe als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Dazu zählen zum Beispiel rechtsextremistische Symbole wie Hakenkreuze, die Verkleidung als Adolf Hitler und andere Zeichen der nationalsozialistischen Ideologie. Strafbar sind auch bestimmte verfassungsfeindliche Abkürzungen. Dazu gehört etwa WP , der Wahlspruch des Ku-Klux-Klans, der für die angestrebte Vorherrschaft der „weißen Rasse“ steht. Auch die Abkürzung SGH , die im Zusammenhang mit dem Hitlergruß steht, ist strengstens untersagt.
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