Jérôme Boateng steht ein erneuter Prozess wegen Körperverletzung bevor. Trotzdem durfte der Abwehrspieler beim FC Bayern mittrainieren. Thomas Tuchel rechtfertigt die Entscheidung mit der Unschuldsvermutung.
darauf, dass das Urteil gegen den Fußball-Weltmeister von 2014 wegen vermeintlicher gewalttätiger Attacken gegen seine Ex-Freundin jüngst aufgehoben worden war. Allerdings wird das Verfahren neu aufgerollt.
»Es gilt die Unschuldsvermutung, wenn ein Verfahren ausgesetzt ist. Weil das auch so ist, haben wir als Fußball-Club das Recht, Fußball-Entscheidungen zu treffen«, sagte Tuchel. Es müsse einfach drin sein, »einen verdienten Spieler« mittrainieren zu lassen. »Da stehen die Türen immer auf«, befand Tuchel.
Die Bayern haben einen personellen Engpass im Abwehrzentrum. Er verstehe, dass wegen der Privatsache über Boateng diskutiert werde, bemerkte Tuchel. Er habe aber »nicht wahrgenommen, dass das in den Klub und die Mannschaft Unruhe bringt«.In dem Prozess gegen den Fußballspieler geht es um Vorwürfe seiner ehemaligen Partnerin Sherin S., die Boateng im Juli 2018 auf den karibischen Turks- und Caicosinseln geschlagen und beleidigt haben soll.
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