Härtere Linie gegen die „Letzte Generation“: Die Berliner Staatsanwaltschaft will Klimaaktivisten künftig nach Blockaden vermehrt in beschleunigten Verfahren anklagen.
. Es sei jedoch eine „fallbezogene Abwägung“ nötig. Berücksichtigt werden müssten Dauer der Blockade, ob sie bekannt gegeben wurde, ob es Ausweichwege und einen Bezug zwischen der Blockadedemo und den Blockierten gibt.
Das ist aufwendig. Deshalb ist denkbar, dass Klimaaktivisten in den Eil-Verfahren weniger Nötigung vorgeworfen wird, weil die Polizei Blockaden ohnehin immer schneller auflösen kann. Es könnte vor allem um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehen. Dieser Vorwurf hat sich auch in den meisten Urteilen durchgesetzt. Der Widerstandsvorwurf ist erfüllt, weil Polizisten das Ende oder eine Verlegung der Blockadeversammlungen anordneten, die auf der Straße Festgeklebten dem aber nicht folgen konnten.Generell gilt laut Gesetz für beschleunigte Verfahren: Zwischen dem Eingang des Verfahrens beim Gericht und dem Prozess dürfen maximal sechs Wochen vergehen.
Sebastian Schlüsselburg, Rechtsexperte der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, spricht von einer Kehrtwende der Staatsanwaltschaft. „Wenn jetzt beschleunigte Verfahren gegen Demonstranten der Letzten Generation durchgeführt werden, stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft politisch instrumentalisiert wird“, sagte Schlüsselburg dem Tagesspiegel.
Noch im September habe der Leiter der Staatsanwaltschaft Jörg Raupach im Rechtsausschuss dargelegt, warum in diesen Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen für solche Verfahren fehlten. Schlüsselburg will nun Akteneinsicht nehmen. „Ich hoffe sehr, dass es hier keine politische Einflussnahme gegeben hat“, sagte Schlüsselburg.
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