Wer mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt und als Härtefall gilt, kann angesichts hoher Energiepreise mit staatlicher Unterstützung von bis zu 2000 Euro rechnen. Die Details der Hilfen stehen aber noch nicht fest.
haben sich auf Unterstützung für private Haushalte bei Heizöl, Pellet-Heizungen und Flüssiggas geeinigt. Pro Haushalt soll es in Härtefällen Hilfen von bis zu 2000 Euro geben.
»Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen«, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion,Laut einem Eckpunktepapier sollen Haushalte, die mit sogenannten »nicht leitungsgebundenen Brennstoffen« heizen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen.
Grundlage ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben. »Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet«, erklärte Miersch. »Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.«
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