Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können in bestimmten Fällen Geld zurückverlangen. Das ergab ein Gutachten für den Europäischen Gerichtshof. 👇
Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können in bestimmten Fällen Geld zurückverlangen. Passagiere könnten zwar nicht das Geld für den staatlich organisierten Flug zurückbekommen, wohl aber für den eigentlich geplanten Rückflug, teilte Generalanwalt Nicholas Emiliou in Luxemburg zu seinem Rechtsgutachten mit.
Dieser Flug wurde allerdings von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der, den das Paar ursprünglich gebucht hatte. Für den Flug mussten alle Passagiere 500 Euro Unkostenbeitrag an das Außenministerium zahlen. Das Ehepaar will nun von der Fluggesellschaft sein Geld zurück.Der Generalanwalt am EuGH gab dem Paar nun teilweise Recht.
In Deutschland hatte das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Fällen vor über einem Jahr entschieden, dass Reisende die staatlichen
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