Die Ampel will im August einen Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts beschließen. Künftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen zu bilden.
Britta und Olaf Ernst-Scholz, könnte dieses Ehepaar nach dem neuen Namensrecht heißen Foto: Michael Kappeler/dpa
Buschmann teilte auf X mit, ihm seien bei der Reform drei Dinge wichtig: echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, eine Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder sowie mehr Rücksicht für die Namenstraditionen nationaler Minderheiten. Ein „Meshing“ der Namen wird nicht ermöglicht Nichteheliche Lebensgemeinschaften können zwar künftig für ihre Kinder einen Doppelnamen wählen, jedoch weiterhin keinen gemeinsamen Familiennamen tragen. An diesem „bewährten Grundsatz“ wolle man festhalten, so ein Sprecher des Justizministeriums. Ein „Meshing“, also eine Verschmelzung der beiden Namen , soll ebenfalls nicht ermöglicht werden. Die einzelnen Namen sollen „klar erkennbar bleiben“, sagte der Sprecher.
Bei Angehörigen nationaler Minderheiten wie beispielsweise den Sorben soll eine geschlechtsangepasste Namensänderung ermöglicht werden. In slawischen Sprachen ist es üblich, dass Namen eine weibliche Abwandlung besitzen.
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