Gerichtsurteil: Musikindustrie geht erfolgreich gegen Youtube-Downloader vor

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Gerichtsurteil: Musikindustrie geht erfolgreich gegen Youtube-Downloader vor
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„Für die Meinungsfreiheit im Internet ist das ein schwarzer Tag“: Uberspace hostet die Website von youtube-dl, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Deshalb soll der Anbieter jetzt für Urheberrechtsverletzungen haften, urteilte das LG Hamburg.

. Umstritten ist deshalb auch, ob das Herunterladen von Youtube-Videos illegal ist, zumal es ein Recht auf Privatkopien gibt.Rechtsverletzung vorliegt, sondern eben vielleicht nur eineRechtsverletzung, und bei der sind wir nicht zu einer Sperrung verpflichtet“, erklärt Pasche.

Ähnliches befürchtet auch Joschka Selinger. Der Jurist aus der Gesellschafft für Freiheitsrechte ist Teil des Anwaltteams, die. „Es geht hier nicht darum, dass Uberspace eine rechtswidrige Datei hostet, Uberspace muss eine gesamte Webseite löschen, weil sie Links zu eine Software enthält, mit der Dritte Videos von Youtube herunterladen, aber auch 1.000 andere Dinge tun können“, so Selinger zu netzpolitik.org.

Darauf geht auch das Urteil am Rande ein, weist allerdings darauf hin, dass eine Beweissicherung „auch auf andere Weise – zum Beispiel mittels Abfilmen eines Bildschirms, auf dem der Videostream angezeigt wird – möglich“ ist. Augenscheinlich zählt diese Methode nicht als Umgehung eines Kopierschutzes, obwohl sie die Rolling Cypher aushebelt.

Hingegen ist für Uberspace-Chef Pasche klar: „Für die Meinungsfreiheit im Internet ist das ein schwarzer Tag“. Sollte das Urteil auch von weiteren Instanzen bestätigt werden, brauche es dann „nurmehr ein paar kräftige anwaltliche Drohgebährden, um Hoster dazu zu motivieren, Dinge loszuwerden, die möglicherweise überhaupt gar keine Rechtsverletzung darstellen.“Unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus.

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