Magdeburg/Halle (sa) - Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt. Für eine
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. FotoDas Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt. Für eine solche Verordnung gebe es keine rechtliche Grundlage, die Polizeiinspektion Halle hätte diese nicht erlassen dürfen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Magdeburg.
Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt. Für eine solche Verordnung gebe es keine rechtliche Grundlage, die Polizeiinspektion Halle hätte diese nicht erlassen dürfen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Magdeburg. Ein Student hatte Ende 2021 gegen den waffenfreien Bereich in der Nähe des Hauptbahnhofs geklagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Bundesverwaltungsgericht könnte noch eingeschaltet werden. Die Waffenverbotszone sei damit nicht sofort weg, sagte die Gerichtssprecherin.. Sie wurde zum 16. Dezember 2020 am Riebeckplatz eingerichtet. Somit darf dort niemand Waffen oder Messer mit fester oder feststellbarer Klinge dabeihaben, die mehr als vier Zentimeter lang ist. Rund um den Platz gab es zwischen 2018 und 2020 laut Polizei mehr als 20 Straftaten mit Messern als Tatmittel.
Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade erklärte, Waffenverbotszonen sorgten nicht für mehr Sicherheit, erweiterten aber die Befugnisse dermassiv. Sie sprach von "diskriminierenden Praktiken". Menschen, die als Migranten wahrgenommen werden, würden weit häufiger kontrolliert als andere Personen.
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