Prozess in Erfurt
Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/SymbolbildDas Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt sich heute ab9.30 Uhr erstmals mit einem Fall, in dem es um Kündigungen nach Beleidigungen eines Managers in einer geschlossenen Chat-Gruppe im Internet geht.
Teile der Chats einer Gruppe von Arbeitnehmern aus dem betroffenen Unternehmen waren öffentlich geworden. Der Arbeitgeber hatte mit fristlosen Kündigungen reagiert. Nach der Rechtsprechung sind Beleidigungen ebenso wie sexuelle Verfehlungen oder Diebstahl mögliche Gründe für fristlose Kündigungen von Arbeitnehmern. Offen ist, wie die Bundesarbeitsrichter schriftliche Äußerungen in eigentlich geschlossenen Chat-Gruppen wie bei dem Messaging-Dienst Whatsapp bewerten.
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