Bald gehen die Babyboomer in Rente – und bringen ein Ungleichgewicht in das System, weniger Beitragszahler kommen dann auf immer mehr Rentner. Arbeitgeber wollen nun das Eintrittsalter erneut prüfen.
Über die strittige Frage entschieden werden soll nach Dafürhalten Gunkels im Jahr 2026, da zu diesem Zeitpunkt bestimmte Rentenberechnungen infolge der Anhebung des Rentenalters auf 67 greifen. Gunkel verwies zudem darauf, dass eine Regierungskommission zur Zukunft der Rente bereits 2020 empfohlen hatte, dass es 2026 eine neue Bewertung zum strittigen Thema einer möglichen Anhebung der Altersgrenzen geben solle.
Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sagte, der demografische Wandel erzeuge Handlungsbedarf in der Alterssicherung. Die Gesamteinkommen im Alter lägen deutlich höher als die Leistungen allein aus der gesetzlichen Rente. Sie sagte, »dass sehr niedrige Renten isoliert betrachtet kein verlässliches Indiz für Altersarmut sind«.
In einem persönlichen Login-Bereich sollen die Versicherten Anträge stellen können und ein digitales Postfach sowie eine Feedback-Funktion vorfinden. Angesichts des oft hohen Alters der Betroffenen sei auch ein Zugriff für Bevollmächtigte geplant. Ebenfalls im kommenden Jahr wolle man die sogenannte Digitale Rentenübersicht erstmals größeren Personengruppen zugänglich machen. Die Übersicht biete einen Gesamtüberblick über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Ab 2024 solle diese Online-Übersicht allgemein angeboten werden, sagte Fasshauer.
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