Freiwillige Chatkontrolle: EU-Kommission verstößt gegen gesetzliche Pflicht

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Freiwillige Chatkontrolle: EU-Kommission verstößt gegen gesetzliche Pflicht
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Die EU-Kommission musste bis August einen Bericht zur freiwilligen Chatkontrolle vorlegen. Das hat sie bis heute nicht getan. Auch Internet-Dienste und EU-Staaten müssen jedes Jahr Statistiken veröffentlichen, tun das aber nur unzureichend. Die Länder-Berichte hat die Kommission wieder depubliziert.

Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneresvielen Dank für Ihre E-Mail-Nachricht vom 26. August 2022.

a) die Gesamtzahl der Berichte über festgestellten sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet, die den zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden von Anbietern und Organisationen, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen, übermittelt wurden, wobei zwischen der absoluten Zahl der Fälle und jenen Fällen, die mehrmals gemeldet werden, sowie nach der Art des Anbieters, in dessen Diensten sexueller Missbrauch von Kindern im...

Spezifische Statistiken aufgrund von Meldungen nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste gemäß der Verordnung 2021/1232 über Online-Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern enthält, liegen nicht vor. Artikel 3 a ii) der Verordnung 2021/1232 bestimmt, dass Artikel 5 und 6 der Richtlinie 2002/58/EG nicht für die Vertraulichkeit von Kommunikationen gelten, bei der auch personenbezogene und andere Daten durch die Anbieter im Zusammenhang mit der Bereitstellung nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste verarbeitet werden, sofern die Verarbeitung unbedingt erforderlich ist, damit eine spezielle Technologie zum alleinigen Zweck der Aufdeckung und Entfernung von...

Eine gesetzliche Vorschrift, die danach erforderlich wäre, um in Deutschland niedergelassenen nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten den freiwilligen Einsatz von Technologien gemäß Artikel 3 der Verordnung 2021/1232 zu erlauben, besteht nicht.

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