Damit die Bezirksämter nach der Berlinwahl2023 dem neuen Stimmenverhältnis entsprechen, muss das Abgeordnetenhaus eine neue Regelung erarbeiten. Nun liegen die Eckpunkte für ein Gesetz vor.
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Geändert werden soll demnach die Anzahl der Bezirksamtsmitglieder, damit die Führungen der Bezirke nach der Wiederholungswahl die neuen Proporzverhältnisse abbilden können. Es erfolgt keine Abwahl und Neuwahl, sondern nur eine Nachwahl mit dem Ergebnis der ‚Freistellung‘ der dadurch ausscheidenden Bezirksamtsmitglieder.Wie berichtet, gelten die 2021 ins Amt gekommenen Bezirksbürgermeister und Stadträte als Wahlbeamte auch nach dem neuerlichen Wahlgang als gewählt. Theoretisch möglich wäre zur Umbildung der Bezirksämter daher ein Rücktritt der Mitglieder oder eine Ab- und Neuwahl.
Letzteres soll es nicht geben. „Es erfolgt keine Abwahl und Neuwahl, sondern nur eine Nachwahl mit dem Ergebnis der ‚Freistellung‘ der dadurch ausscheidenden Bezirksamtsmitglieder“, heißt es in den Eckpunkten. Zu den bisherigen Bezirksamtsmitgliedern sollen also weitere aus den jeweiligen Parteien hinzugewählt werden, um die neuen Stimmenverhältnisse abbilden zu können. Sind sie gewählt, übernehmen sie die Aufgaben von bislang tätigen Bezirksbürgermeistern und Stadträten, die zwar formal im Amt bleiben, von ihren derzeitigen Aufgaben jedoch freigestellt werden.
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