Die Bundesrepublik plant, eine Ergänzung zur Strafprozessordnung zu verabschieden, um freigesprochene Mörder erneut anklagen zu können, wenn neue Beweismittel vorliegen.
Auch die Bundesrepublik ist ein Land, in dem Mörder:innen frei herumlaufen. Einer von ihn dürfte die bei ihrem Tod 17 Jahre alteauf dem Gewissen haben. Der Mann stand unter Verdacht, wurde aber freigesprochen. Heute, 40 Jahre nach der Tat, lebt er noch immer in Freiheit. Dank DNA-Spuren weiß man, dass er mutmaßlich der Täter war. Damals reichten die Indizien nicht aus.
Fälle wie diesen soll es nach dem Willen der Koalition nicht mehr geben. Sie plant, in dieser Woche zusammen mit weiteren Strafvorschriften eine Ergänzung zu verabschieden. Freigesprochene sollen wieder angeklagt werden können, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden“ und es um den Verdacht unverjährbarer Schwerstverbrechen wie Mord oder Völkermord geht.
Der Vater von Frederike von Möhlmann wird froh sein, er hat lange für die Änderung gekämpft. Seine Trauer und seine Wut sind das wesentliche Motiv. In der Sprache des Gesetzentwurfs ist von „unerträglich“ die Rede. Was „unerträglich“ ist, muss abgestellt werden. Punkt.
Mörder Strafprozessordnung Ergänzung Anklage Beweismittel
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