Frankfurt am Main: Psychiater bedroht Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung mit Märchenzeilen mit dem Tod

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Ein Psychiater und eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung gerieten per Mail in Streit. Der Mann zitierte schließlich makabre Zeilen aus dem Märchen »Die Gänsemagd« und muss jetzt eine Strafe zahlen.

Ein Facharzt für forensische Psychiatrie und eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung waren in Streit über Video-Sprechstunden geraten. Der Arzt schickte der Mitarbeiterin daraufhin eine Mail mit Auszügen aus dem Märchen »Die Gänsemagd«. Darin erhält die Magd eine Strafe dafür, sich als falsche Braut ausgegeben zu haben. Sie wird in einem mit Nägeln beschlagenen Fass zu Tode geschleift.

Einem Gerichtsbeschluss nach kann eine solche Mail als strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen gelten. Diese Entscheidung bestätigten die Richter in Frankfurt am Main nun. Die Revision des Mannes dagegen hatte keinen Erfolg. Es sei kein Rechtsfehler zu seinem Nachteil vorhanden, erklärten die Richter in ihrem nicht anfechtbaren Beschluss. .

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