Faeser verbietet „Artgemeinschaft“: Razzia gegen rechtsextreme Gruppe in zwölf Bundesländern

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Am Mittwochmorgen wurden bei einer Razzia 26 Wohnungen durchsucht. Die „Artgemeinschaft“ sei eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Organisation, erklärte Faeser.

Die „Artgemeinschaft“ habe versucht, „durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen“, sagte Faeser.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Durch das Betreiben eines vereinseigenen „Buchdienstes“ und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden. Die „Artgemeinschaft“ verbreitete laut Bundesinnenministerium „unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild“. Zentrales Ziel seien Erhalt und Förderung der eigenen „Art“ gewesen, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der „Rasse“ gleichzusetzen sei.

So habe der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“ gegeben, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft seien herabgewürdigt worden.. Maßgeblich gewesen seien dabei insbesondere Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz.

Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der „Artgemeinschaft“ betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V.

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