Das Europäische Gericht hat die Klagen eines russischen Ehepaars gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgelehnt. Die Strafmaßnahmen empfanden diese als willkürlich und unverhältnismäßig.
Das EU-Gericht hat die Klagen zweier Russen gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgewiesen.
Auch wenn Dmitri Pumpjanski an dennicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.
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