Erstmals hat das Landgericht Berlin über eine Blockade von Klimaaktivisten entscheiden. Das Urteil fällt eindeutig aus. Der Aktivist will weiter klagen.
Erstmals hat das Landgericht Berlin die Strafbarkeit von Klimakleber-Aktionen bestätigt. Auch das Versammlungsrecht der Aktivisten rechtfertige es nicht, gezielt den Verkehr lahmzulegen und in die Rechte Dritter einzugreifen, um eigene politische Ziele zu erreichen, entschied das Gericht. Der Klimaschutz spiele bei der strafrechtlichen Bewertung keine Rolle.Eine weitere grundsätzliche Klärung wird vom Kammergericht erwartet.
Die Berliner Gerichte sehen das anders. Das Landgericht verwarf die Berufung eines 21-jährigen Klimaaktivisten und bestätigte. Dort war der Mann im Oktober von einem Jugendrichter zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro – also 600 Euro – verurteilt worden. Es war laut einer Justizsprecherin die erste Berufungsverhandlung am Landgericht Berlin überhaupt zu den Blockaden der Gruppe „Letzte Generation“.
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